Direkt zum Inhalt
0209 / 84076Gelsenkirchen & Ruhrgebiet
Finanzen
4 min·Murat Menevse

title: "Entlastungsbetrag einlösen in NRW — so geht's" description: "131 € monatlich stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie den Entlastungsbetrag tatsächlich nutzen." date: "2026-05-24" author: "Murat Menevse" kategorie: "Finanzen" lesezeit: "4 min"

Entlastungsbetrag einlösen in NRW — so geht's

Ab Pflegegrad 1 stehen jeder Person, die zu Hause gepflegt wird, 131 € pro Monat zu — der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Das sind im Jahr 1.572 €. Wie viele Stunden Begleitung das konkret bedeutet, rechnet Ihnen unser Kostenrechner aus.

Wer hat Anspruch?

Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad ab Stufe 1, der zu Hause lebt. Der Betrag ist zweckgebunden — für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Auszeiten für pflegende Angehörige. Noch keinen Pflegegrad? So beantragen Sie ihn ohne Stress.

So funktioniert die Abrechnung

  1. Anbieter muss anerkannt sein — Zulassung nach AnFöVO
  2. Direktabrechnung — wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
  3. Oder Erstattung — Sie zahlen vor, reichen ein, bekommen zurück

Was Sie damit machen können

  • Begleitung beim Spaziergang
  • Hilfe bei Einkäufen
  • Unterstützung im Haushalt
  • Gesellschaft bei Demenz oder Einsamkeit
  • Begleitung zu Arztterminen

Einen Überblick über alle Leistungen, die wir über den Entlastungsbetrag abrechnen, finden Sie hier.

Wichtig: Nicht-Nutzung

Nicht genutzte Beträge können bis zu sechs Monate übertragen werden — danach verfallen sie. Frühzeitig starten lohnt sich.

Erfahren Sie im Erstgespräch, wie wir Ihren Entlastungsbetrag einsetzen.