Direkt zum Inhalt
0209 / 84076Gelsenkirchen & Ruhrgebiet

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 — Vor Live-Gang juristisch prüfen lassen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Meine Elsa Betreuungsservice UG (haftungsbeschränkt), Im Sundern 10, 45881 Gelsenkirchen (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kunden über Leistungen zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI in Verbindung mit § 7 Abs. 2 AnFöVO NRW. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt in zwei Schritten: (1) Unverbindliches Erstgespräch (telefonisch oder vor Ort), in dem Bedarf und Leistungsumfang besprochen werden. (2) Abschluss eines individuellen Betreuungsvertrags in Textform, der die vereinbarten Leistungen, Termine und Vergütung verbindlich festlegt. Das Erstgespräch begründet noch kein Vertragsverhältnis. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrags durch beide Parteien zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt Leistungen der Alltagsbegleitung und hauswirtschaftlichen Unterstützung gemäß dem behördlich anerkannten Leistungskonzept nach § 7 Abs. 2 AnFöVO NRW. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Betreuungsvertrag. Die Mindestbuchungszeit beträgt 2 Stunden je Einsatz. Kurzfristige Einzelstunden-Buchungen sind nach vorheriger Absprache möglich, begründen jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung.

§ 4 Vergütung

Der Stundensatz ist im Leistungskonzept dokumentiert und wird im Betreuungsvertrag verbindlich vereinbart. Die Abrechnung erfolgt wahlweise (a) als Direktabrechnung mit der zuständigen Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI oder (b) per Privatliquidation gegenüber dem Kunden. Bei Privatliquidation ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet.

§ 5 Kündigung

Der Betreuungsvertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich (Brief oder E-Mail) kündbar. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere anhaltender Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten sowie ein Verhalten, das die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar macht.

§ 6 Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und in diesem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit außerhalb von Kardinalpflichten ist ausgeschlossen. Der Anbieter unterhält eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Hiscox, bis 5 Mio. € je Schadensfall). Die Haftung für Personenschäden ist stets unbeschränkt.

§ 7 Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Unbeschadet dessen steht es dem Kunden frei, die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zu kontaktieren: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gelsenkirchen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.